Behandlungspflege
Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung nach SGB V. Sie wird ärztlich verordnet – zum Beispiel Wundversorgung, Verbandwechsel oder Medikamentengabe. Ob und in welchem Umfang die Krankenkasse die verordnete Leistung genehmigt, entscheidet sie im Einzelfall.
Grundpflege und pflegerische Unterstützung
Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach SGB XI. Voraussetzung ist in der Regel ein Pflegegrad.
Haushaltshilfe
Ob und in welchem Umfang die Pflegekasse Leistungen im Haushalt übernimmt, hängt vom Einzelfall ab – etwa vom Pflegegrad und von der Art der Leistung. Wir gehen die Möglichkeiten mit Ihnen durch, statt eine Erstattung zuzusagen, die im Einzelfall nicht gilt.
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, muss in festgelegten Abständen einen Beratungsbesuch abrufen. Dieser Besuch ist eine Leistung der Pflegeversicherung.
Außerklinische Intensivpflege
Außerklinische Intensivpflege ist eine Leistung der Krankenversicherung nach SGB V und wird ärztlich verordnet. Über den Umfang entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall.