Zum Inhalt springen

Kosten & Kostenträger

Wer trägt welche Kosten?

Eine Orientierung, welche gesetzlichen und vertraglichen Wege es bei Pflege zu Hause gibt – und warum die zuständige Kasse im Einzelfall entscheidet.

Pflege zu Hause kann über unterschiedliche Wege finanziert werden. Welche Kasse zuständig ist und welche Leistungen übernommen werden, hängt von der Art der Pflege, von der ärztlichen Verordnung, vom Pflegegrad und von der Entscheidung der jeweiligen Kasse im Einzelfall ab. Diese Seite ist eine erste Orientierung, keine rechtliche oder finanzielle Beratung.

Welche Leistung, welcher Weg

Behandlungspflege

Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung nach SGB V. Sie wird ärztlich verordnet – zum Beispiel Wundversorgung, Verbandwechsel oder Medikamentengabe. Ob und in welchem Umfang die Krankenkasse die verordnete Leistung genehmigt, entscheidet sie im Einzelfall.

Grundpflege und pflegerische Unterstützung

Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach SGB XI. Voraussetzung ist in der Regel ein Pflegegrad.

Haushaltshilfe

Ob und in welchem Umfang die Pflegekasse Leistungen im Haushalt übernimmt, hängt vom Einzelfall ab – etwa vom Pflegegrad und von der Art der Leistung. Wir gehen die Möglichkeiten mit Ihnen durch, statt eine Erstattung zuzusagen, die im Einzelfall nicht gilt.

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, muss in festgelegten Abständen einen Beratungsbesuch abrufen. Dieser Besuch ist eine Leistung der Pflegeversicherung.

Außerklinische Intensivpflege

Außerklinische Intensivpflege ist eine Leistung der Krankenversicherung nach SGB V und wird ärztlich verordnet. Über den Umfang entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall.

Was bedeutet das für Ihre Anfrage?

Bei einer ersten Anfrage müssen Sie nicht wissen, welche Kasse zuständig ist oder welche Unterlagen gebraucht werden. Wir klären das gemeinsam mit Ihnen und sagen Ihnen, welche Schritte als Nächstes anfallen.

Welche Unterlagen später erforderlich sein können

  • Ärztliche Verordnung (bei Behandlungspflege: Verordnung häuslicher Krankenpflege)
  • Pflegegrad-Bescheid (bei Leistungen der Pflegeversicherung)
  • Angaben zur Krankenkasse oder Pflegekasse
  • Bei außerklinischer Intensivpflege: ärztliche Verordnung und Unterlagen zur Beatmungssituation

Die zuständige Kasse entscheidet im Einzelfall

Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob und in welchem Umfang eine Kasse Kosten übernimmt, entscheidet die zuständige Kranken- oder Pflegekasse auf Basis der individuellen Situation. Für Ihre konkrete Frage rufen Sie uns an.

Anfrage stellen

Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Sie müssen nichts vorbereiten.

Zum Seitenanfang
Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Textgröße

Diese Hilfen ergänzen die barrierefreie Gestaltung. Sie ersetzen sie nicht. Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Einstellungen gelten nur in diesem Browser.