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Ambulante Pflege

Pflege, die zu Ihnen nach Hause kommt.

Sie möchten in Ihrer Wohnung bleiben und brauchen dabei Unterstützung – oder Sie suchen Hilfe für einen Angehörigen? Hier sehen Sie, was wir für Sie und Ihre Familie tun können.

Was wir für Sie tun können.

  • Hilfe bei der Körperpflege, beim Ankleiden, beim Essen und Trinken
  • Unterstützung beim Aufstehen, Bewegen und Umlagern
  • Ärztlich verordnete Maßnahmen bei Ihnen zu Hause – zum Beispiel Wundversorgung, Verbandwechsel, Medikamentengabe und Injektionen
  • Hilfe im Haushalt: Einkauf, Wäsche, Ordnung
  • Der regelmäßige Beratungsbesuch für Menschen, die Pflegegeld beziehen
  • Entlastung für Angehörige, die zu Hause pflegen

Was dazugehört

Vier Leistungen, ein Bereich.

Jede Leistung hat ihre eigene Seite mit den Einzelheiten. Hier sehen Sie, wie sie zusammengehören.

Pflegeversicherung · SGB XI

Grundpflege

Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Bewegung – so selbstständig wie möglich.

Krankenversicherung · SGB V

Behandlungspflege

Ärztlich verordnete Maßnahmen wie Wundversorgung, Verbandwechsel, Medikamentengabe und Injektionen.

Unterstützung im Alltag

Haushaltshilfe

Einkauf, Wäsche, Ordnung – damit der Alltag zu Hause weiter funktioniert.

Grundpflege und Behandlungspflege – ein abgestimmter Plan.

Viele Menschen brauchen beides: Hilfe im Alltag und eine ärztlich verordnete Maßnahme. Beides kann in einem abgestimmten Pflegeplan zusammenlaufen und bei einem Besuch gemeinsam erbracht werden – sofern die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen.

Die Grundpflege unterstützt bei den alltäglichen Dingen: Körperpflege, Ernährung, Bewegung. Sie ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach SGB XI; ihr Umfang richtet sich nach Pflegegrad und persönlichem Bedarf.

Die Behandlungspflege umfasst Maßnahmen, die eine Ärztin oder ein Arzt verordnet. Sie ist eine Leistung der Krankenversicherung nach SGB V.

Welche Leistungen im Einzelfall in Frage kommen, hängt vom persönlichen Bedarf, von der ärztlichen Verordnung, vom Pflegegrad und von der Entscheidung der zuständigen Kasse ab. Das klären wir mit Ihnen.

Was wird vorausgesetzt?

  • Für die Behandlungspflege: eine Verordnung häuslicher Krankenpflege von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
  • Für die Grundpflege über die Pflegekasse: eine Einstufung durch die Pflegekasse (Pflegegrad) – oder der Wunsch, sie zu beantragen.
  • Für den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI: der Bezug von Pflegegeld.
  • In jedem Fall: ein Gespräch darüber, was im Alltag konkret gebraucht wird.

Wer trägt die Kosten?

Ob und in welchem Umfang eine Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernimmt, entscheidet die jeweilige Kasse im Einzelfall. Eine erste Orientierung finden Sie auf der Seite Kosten & Kostenträger.

Außerklinische Intensivpflege ist ein eigener Bereich

Die intensivpflegerische Versorgung zu Hause, einschließlich der Versorgung beatmeter Menschen, gehört nicht zur ambulanten Tourenpflege. Sie hat eine eigene Seite.

Zur außerklinischen Intensivpflege

Anfrage

Sie sind nicht sicher, was Sie brauchen?

Das müssen Sie auch nicht wissen. Schildern Sie uns kurz die Situation – wir sagen Ihnen, welche Leistung in Frage kommt und was dafür nötig ist. Eine Anfrage ist unverbindlich.

Telefonische Sprechzeit: 09:00–⁠17:00 Uhr

Alle Leistungen im Einzelnen

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