Leistungen
Behandlungspflege
Behandlungspflege sind die pflegerischen Maßnahmen, die eine Ärztin oder ein Arzt verordnet. Sie werden bei Ihnen zu Hause durchgeführt, damit Sie dafür nicht in die Praxis oder ins Krankenhaus müssen.
Für wen ist das?
- Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt zu Hause weiterversorgt werden müssen.
- Menschen mit einer Wunde, die regelmäßig versorgt werden muss.
- Menschen, die Medikamente oder Injektionen nicht selbst sicher anwenden können.
- Angehörige, die eine verordnete Maßnahme nicht allein übernehmen möchten oder dürfen.
Was kann Rozali’s übernehmen?
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- Medikamentengabe und das Stellen von Medikamenten
- Injektionen nach ärztlicher Verordnung
- Anlegen von Kompressionsverbänden
Welche Maßnahmen im Einzelfall dazugehören, steht in der ärztlichen Verordnung. Was dort nicht steht, übernehmen wir nicht.
Was wird dafür benötigt?
- Eine Verordnung häuslicher Krankenpflege von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
- Ihre Krankenversichertenkarte beziehungsweise die Angaben Ihrer Krankenkasse.
- Den Namen der Praxis, die die Verordnung ausgestellt hat.
Wenn Sie nicht sicher sind, was Sie brauchen: Rufen Sie an. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen nötig sind, und erklären den Weg zur Krankenkasse.
So läuft eine Anfrage
- Sie melden sich telefonisch oder über das Kontaktformular und schildern kurz, worum es geht.
- Wir klären mit Ihnen, ob die Versorgung zu unserem Einsatzgebiet und zur Verordnung passt.
- Die Verordnung geht zur Genehmigung an Ihre Krankenkasse.
- Wir vereinbaren einen Termin und besprechen den Ablauf bei Ihnen zu Hause.
Wer übernimmt die Kosten?
Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung nach SGB V. Leistungen nach SGB V sind möglich.
Ob und in welchem Umfang die Krankenkasse die verordnete Leistung genehmigt, entscheidet sie im Einzelfall. Wir erklären Ihnen den Weg und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Verordnung?
Ja. Behandlungspflege wird ärztlich verordnet. Ohne eine Verordnung häuslicher Krankenpflege können wir die Maßnahmen nicht übernehmen. Ihre Hausarztpraxis oder die Klinik stellt sie aus.
Wer übernimmt die Kosten?
In der Regel die Krankenkasse nach SGB V. Die Kasse entscheidet über die verordnete Leistung im Einzelfall. Welche Eigenanteile anfallen können, besprechen wir mit Ihnen, bevor die Versorgung beginnt.
Wie schnell kann eine Versorgung beginnen?
Das hängt von der Verordnung, der Genehmigung der Kasse und unseren Kapazitäten ab. Wir sagen Ihnen bei der Anfrage klar, was möglich ist.
Versorgen Sie auch außerhalb von Wuppertal?
Unser Einsatzgebiet ist Wuppertal und die Umgebung in einem Umkreis von rund 50 Kilometern – dazu gehören unter anderem Essen, Oberhausen, Velbert, Hilden, Haan, Düsseldorf und das Bergische Dreieck. Ob eine bestimmte Adresse versorgt werden kann, hängt von der Leistung und der Kapazität ab. Fragen Sie uns nach Ihrem Ort.
Was passiert nach meiner Anfrage?
Wir melden uns bei Ihnen und klären die offenen Punkte. Mit einer Anfrage entsteht noch keine Vereinbarung – Sie gehen damit keine Verpflichtung ein.
Persönlich
Sprechen Sie mit Hanane Rhouzali.
Sie erreichen die Inhaberin und Pflegedienstleitung direkt. Eine Anfrage ist unverbindlich – und wenn wir nicht die Richtigen sind, sagen wir das.
Hanane Rhouzali — Inhaberin und Pflegedienstleitung
Telefonische Sprechzeit: 09:00–17:00 Uhr
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