Zum Inhalt springen

Leistungen

Was wir
übernehmen.

Grundpflege, Behandlungspflege, Hilfe im Haushalt, Beratung und außerklinische Intensivpflege – bei Ihnen zu Hause. Welche Leistung für Sie in Frage kommt, hängt von der ärztlichen Verordnung und der Einstufung durch die Kasse ab.


Ambulante Pflege im Überblick

Behandlungspflege

Ärztlich verordnete Maßnahmen wie Wundversorgung, Verbandwechsel, Medikamentengabe und Injektionen.

Behandlungspflege umfasst Maßnahmen, die eine Ärztin oder ein Arzt verordnet: zum Beispiel Wundversorgung und Verbandwechsel, Medikamentengabe, Injektionen oder das Anlegen von Kompressionsverbänden.

Grundlage ist eine Verordnung häuslicher Krankenpflege. Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen und wie der Weg zur Krankenkasse abläuft.

Voraussetzung Verordnung häuslicher Krankenpflege.

Zur Leistung

Grundpflege

Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Bewegung – so selbstständig wie möglich.

Grundpflege ist die Unterstützung bei alltäglichen Dingen: Waschen, Ankleiden, Essen und Trinken, Aufstehen und Bewegen.

Dabei ist uns wichtig, dass Menschen so viel wie möglich selbst tun können.

Voraussetzung Der Umfang richtet sich nach Pflegegrad und persönlichem Bedarf.

Zur Leistung

Haushaltshilfe

Einkauf, Wäsche, Ordnung – damit der Alltag zu Hause weiter funktioniert.

Wenn der Haushalt nicht mehr allein zu schaffen ist, unterstützen wir bei Einkäufen, Wäsche, Reinigung und der Vorbereitung von Mahlzeiten.

Ob und in welchem Umfang die Pflegekasse das übernimmt, hängt vom Einzelfall ab. Wir gehen die Möglichkeiten mit Ihnen durch.

Zur Leistung

Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Der regelmäßige Beratungsbesuch für Menschen, die Pflegegeld beziehen.

Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, muss in festgelegten Abständen einen Beratungsbesuch abrufen.

Im Gespräch schauen wir gemeinsam auf die Pflegesituation, geben praktische Hinweise und beantworten Fragen. Anschließend erstellen wir die Bestätigung für die Pflegekasse.

Voraussetzung Bezug von Pflegegeld.

Zur Leistung

Außerklinische Intensivpflege

Intensivpflegerische Versorgung in der eigenen Wohnung statt im Krankenhaus.

Menschen, die dauerhaft intensivpflegerisch versorgt werden müssen, können diese Versorgung auch zu Hause erhalten – in vertrauter Umgebung und in Abstimmung mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.

Welche Maßnahmen dazugehören und in welchem Umfang die Versorgung stattfindet, richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und der Entscheidung der Krankenkasse. Das klären wir gemeinsam, bevor die Versorgung beginnt.

Voraussetzung Ärztliche Verordnung und Abstimmung mit der Krankenkasse.

Zur Leistung

Außerklinische Beatmung

Versorgung beatmeter Menschen außerhalb des Krankenhauses, einschließlich Tracheostoma-Versorgung.

Zur Versorgung beatmeter Menschen gehören die Überwachung der Beatmung, das Sekretmanagement, die Versorgung des Tracheostomas und der sichere Umgang mit der eingesetzten Technik.

Für Angehörige ist das oft der Punkt, an dem die größte Unsicherheit sitzt. Wir gehen die Abläufe mit Ihnen durch und besprechen, was im Alltag auf Sie zukommt.

Voraussetzung Ärztliche Verordnung. Die Versorgung wird vorab gemeinsam geplant.

Kosten

Wer die Kosten übernimmt, entscheidet die Kasse.

Ob und in welchem Umfang eine Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernimmt, entscheidet die jeweilige Kasse im Einzelfall.

Wir erklären Ihnen den Weg, sagen Ihnen, welche Unterlagen gebraucht werden, und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Wenn Sie wissen möchten, was in Ihrem Fall gilt, rufen Sie an – dann gehen wir es gemeinsam durch.

0202 29588532

Kosten & Kostenträger

Pflege anfragen

Zum Seitenanfang
Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Textgröße

Diese Hilfen ergänzen die barrierefreie Gestaltung. Sie ersetzen sie nicht. Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Einstellungen gelten nur in diesem Browser.