Leistungen
Was wir
übernehmen.
Grundpflege, Behandlungspflege, Hilfe im Haushalt, Beratung und außerklinische Intensivpflege – bei Ihnen zu Hause. Welche Leistung für Sie in Frage kommt, hängt von der ärztlichen Verordnung und der Einstufung durch die Kasse ab.
Behandlungspflege
Ärztlich verordnete Maßnahmen wie Wundversorgung, Verbandwechsel, Medikamentengabe und Injektionen.
Behandlungspflege umfasst Maßnahmen, die eine Ärztin oder ein Arzt verordnet: zum Beispiel Wundversorgung und Verbandwechsel, Medikamentengabe, Injektionen oder das Anlegen von Kompressionsverbänden.
Grundlage ist eine Verordnung häuslicher Krankenpflege. Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen und wie der Weg zur Krankenkasse abläuft.
Voraussetzung Verordnung häuslicher Krankenpflege.
Grundpflege
Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Bewegung – so selbstständig wie möglich.
Grundpflege ist die Unterstützung bei alltäglichen Dingen: Waschen, Ankleiden, Essen und Trinken, Aufstehen und Bewegen.
Dabei ist uns wichtig, dass Menschen so viel wie möglich selbst tun können.
Voraussetzung Der Umfang richtet sich nach Pflegegrad und persönlichem Bedarf.
Haushaltshilfe
Einkauf, Wäsche, Ordnung – damit der Alltag zu Hause weiter funktioniert.
Wenn der Haushalt nicht mehr allein zu schaffen ist, unterstützen wir bei Einkäufen, Wäsche, Reinigung und der Vorbereitung von Mahlzeiten.
Ob und in welchem Umfang die Pflegekasse das übernimmt, hängt vom Einzelfall ab. Wir gehen die Möglichkeiten mit Ihnen durch.
Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Der regelmäßige Beratungsbesuch für Menschen, die Pflegegeld beziehen.
Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, muss in festgelegten Abständen einen Beratungsbesuch abrufen.
Im Gespräch schauen wir gemeinsam auf die Pflegesituation, geben praktische Hinweise und beantworten Fragen. Anschließend erstellen wir die Bestätigung für die Pflegekasse.
Voraussetzung Bezug von Pflegegeld.
Außerklinische Intensivpflege
Intensivpflegerische Versorgung in der eigenen Wohnung statt im Krankenhaus.
Menschen, die dauerhaft intensivpflegerisch versorgt werden müssen, können diese Versorgung auch zu Hause erhalten – in vertrauter Umgebung und in Abstimmung mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.
Welche Maßnahmen dazugehören und in welchem Umfang die Versorgung stattfindet, richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und der Entscheidung der Krankenkasse. Das klären wir gemeinsam, bevor die Versorgung beginnt.
Voraussetzung Ärztliche Verordnung und Abstimmung mit der Krankenkasse.
Außerklinische Beatmung
Versorgung beatmeter Menschen außerhalb des Krankenhauses, einschließlich Tracheostoma-Versorgung.
Zur Versorgung beatmeter Menschen gehören die Überwachung der Beatmung, das Sekretmanagement, die Versorgung des Tracheostomas und der sichere Umgang mit der eingesetzten Technik.
Für Angehörige ist das oft der Punkt, an dem die größte Unsicherheit sitzt. Wir gehen die Abläufe mit Ihnen durch und besprechen, was im Alltag auf Sie zukommt.
Voraussetzung Ärztliche Verordnung. Die Versorgung wird vorab gemeinsam geplant.
Kosten
Wer die Kosten übernimmt, entscheidet die Kasse.
Ob und in welchem Umfang eine Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernimmt, entscheidet die jeweilige Kasse im Einzelfall.
Wir erklären Ihnen den Weg, sagen Ihnen, welche Unterlagen gebraucht werden, und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Wenn Sie wissen möchten, was in Ihrem Fall gilt, rufen Sie an – dann gehen wir es gemeinsam durch.